Ehrenbürger der Barlachstadt Güstrow

Tag der Ernennung Name
   
   
   
   

Am 17.06.2021 wurde die bis dahin gültige Satzung der Barlachstadt Güstrow zur Verleihung und Beendigung des Ehrenbürgerrechts mit Beschluss der Stadtvertretung dahingehend geändert, dass gemäß § 1 (2) das Ehrenbürgerrecht nur an lebende natürliche Personen verliehen werden kann. Gemäß § 4 (1) Pkt. 1 endet das Ehrenbürgerrecht mit dem Tod des Ehrenbürgers.
Die Satzung der Barlachstadt Güstrow zur Verleihung und Beendigung des Ehrenbürgerrechts kann HIER eingesehen werden.

Die Liste der ehemaligen Ehrenbürger der Barlachstadt Güstrow können Sie HIER einsehen.