Führungszeugnis und Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Führungszeugnis

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dieses im Bürgerbüro beantragen.

Sie bringen bitte Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und die Gebühr in Höhe von 13,00 Euro mit.

Besonderheiten:

Für Führungszeugnisse, die direkt an eine Behörde gesandt werden , benötigen wir außerdem die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen. Diese Angaben erhalten Sie von der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat.

Arbeiten Sie mit Kindern und Jugendlichen und benötigen deshalb ein erweitertes Führungszeugnis, bringen Sie bitte außer Personalausweis und Gebühr eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers mit, aus welcher hervorgeht, dass ein Führungszeugnis nach § 30 a BZRG benötigt wird.

Gebührenfrei ist ein Führungszeugnis, wenn es für die Ausübung eines Ehrenamtes benötigt wird. Auch hier ist die schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle vorzulegen.

Auskunft aus dem Gewebezentralregister

Für den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie wie beim Führungszeugnis, Ihren Personalausweis und die Gebühr in Höhe von 13,00 Euro. 

Ist die Auskunft für eine Firma wie GmbH, GbR o. ä. vorgesehen, muss zusätzlich der Eintrag im Handelsregister ( z.B. AG Rostock, HRA, Nr. 1234) angegeben werden. Die Auskunft ist immer am Hauptsitz der Firma zu beantragen.

Hinweise

Die Anträge auf Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden täglich an das Bundesamt für Justiz gesandt. Die Bearbeitung dort dauert ca. 5 bis 10 Tage. Die Antragsteller bzw. die anfordernde Behörde erhalten die entsprechenden Auskünfte per Post.

Neu !!!

Das Bundesamt für Justiz bietet seit dem 01. September 2014 einen neuen Service an: Inhaber des neuen Personalausweises können Führungszeugnisse jetzt auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Voraussetzung ist, dass die Online-Funktion des Ausweises freigeschaltet und ein passendes Kartenlesegerät vorhanden ist. Weitere Informationen dazu sowie allgemeine Informationen zum Führungszeugnis finden Sie unter: http://www.bundesjustizamt.de