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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll Stadtvertretung 22.10.2020
Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 22.10.2020
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/0340/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Neubesetzung eines Mitgliedes im Aufsichtsrat der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH.
Mitglied alt: Astrid Bartels
Mitglied neu: Andreas Ohm
Beschluss Nr.: VII/0341/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Neubesetzung eines Mitgliedes im Aufsichtsrat der OASE Güstrow GmbH.
Mitglied alt: Andreas Ohm
Mitglied neu: Astrid Bartels
Beschluss Nr.: VII/0362/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des aktuellen Quartals zu prüfen,
- ob für eine Sanierung der „Alten Molkerei“ (Ulrichstraße 10 b) Fördermittel eingeworben werden können
- ob das Objekt im Rahmen des Sanierungsgebietes “Weststadt” für eine Städtebauförderung bzw. eine Einzelobjektförderung in Frage kommt. Bei einem positiven Prüfergebnis sollten Kosten im Programmantrag 2021 für die Weststadt für das Objekt „Alte Molkerei“ mit aufgenommen werden und
- ob entsprechend des Beschlusses VI/0883/19 in Absprache mit dem Eigentümer im Rahmen der Sanierung ein multifunktioneller Raum für verschiedene Nutzergruppen an dem Standort geschaffen werden kann.
Beschluss Nr.: VII/0363/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020, den vorliegenden Abschlussbericht der Uni Rostock, Philosophische Fakultät, zur „Die kampflosen Übergabe Güstrows im Jahr 1945“ nicht dauerhaft in der Ausstellung „Güstrow im 20. Jahrhundert“ zu präsentieren, nicht in den Druck zu geben und nicht zum Verkauf anzubieten. Der Abschlussbericht wird hingegen als zusammenhängender Vorgang, die öffentliche Diskussion inbegriffen, archiviert.
Beschluss Nr.: VII/0311/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020/2021 der Barlachstadt Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0305/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 den als Anlage beiliegenden Weihnachtsbeleuchtungsvertrag.
Beschluss Nr.: VII/0284/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101 Pferdemarkt-Tiefetal gemäß § 2 Abs.1 i.V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).
Planungsziel ist die Ausweisung eines Kerngebietes gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO), um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Revitalisierung und Weiterentwicklung des zentralen Geschäftsbereichs der Barlachstadt Güstrow zu schaffen. Beabsichtigt ist insbesondere die Errichtung eines oder mehrerer Wohn- und Geschäftshäuser mit einer maximalen Verkaufsfläche (VK) von insgesamt 3.000 m² sowie die Schaffung von möglichst vielen Stellplätzen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die im Übersichtsplan dargestellten Flurstücke 29/1, 29/3, 29/4, 29/5, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 37 und 38 der Flur 61 Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 0, 8 ha.
Der Übersichtsplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs.3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss Nr.: VII/0300/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Teilung des Bebauungsplans Nr. 87 – Glasewitzer Chaussee/Rövertannen in die Teilbereiche
Bebauungsplan Nr. 87 Teil A - Glasewitzer Chaussee/Rövertannen und
Bebauungsplan Nr. 87 Teil B - Glasewitzer Chaussee/Rövertannen und
Bebauungsplan Nr. 87 Teil C - Glasewitzer Chaussee/Rövertannen sowie
die Fortführung der Planungen als getrennte Bebauungsplanverfahren.Die Gebietsabgrenzung der Teilbereiche ergibt sich aus den Anlagen 1 bis 2, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.
Beschluss Nr.: VII/0263/1/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 77 - Stahlhof.
Beschluss Nr.: VII/0264/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 77 - Stahlhof (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (B) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 77 - Stahlhof ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss Nr.: VII/0276/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020:
1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),
2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 Alte Gärtnerei – 2. BA Teil A Planzeichnung in der Fassung vom August 2020 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 „Alte Gärtnerei – 2. BA mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Beschluss Nr.: VII/0283/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 einen Ersatzneubau für die Brücke Nr. 115 (Brücke über den Sumpfseekanal in den Sumpfseewiesen) und für die Holzbrücke Nr. 114 (Brücke bei den Sumpfseewiesen) als Durchlass.
Beschluss Nr.: VII/0327/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH Rostock als Träger der Kindertagesstätte „Haus Sonnenblume“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0329/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH Rostock als Träger der Kindertagesstätte „Klimperkiste“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0332/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Lebenshilfe Güstrow e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Sonnenkinder“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0333/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der AWO Soziale Dienste gGmbH als Träger der Kindertagesstätte „Kinderland“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0336/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Südlichter“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0337/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0338/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Freien Schule Güstrow e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Kleckerburg“ abgeschlossen wurde.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/0322/20 |
Personalangelegenheit
Beschluss Nr.: VII/0323/20 |
Personalangelegenheit
Beschluss Nr.: VII/0347/20 |
Personalangelegenheit
Beschluss Nr.: VII/0348/20 |
Personalangelegenheit
Beschluss Nr.: VII/0349/20 |
Personalangelegenheit
Beschluss Nr.: VII/0139/1/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 99 – Nördlich Glasewitzer Chaussee auf Grundlage von § 11 BauGB.
Beschluss Nr.: VII/0314/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 den Erwerb der Grundstücke in der Gemarkung Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0297/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Genehmigung des Kaufvertrages vom 20.07.2020.
Beschluss Nr.: VII/0255/1/20 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2020 den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow.
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