Wertvolle Biotope
Bestimmte wertvolle Biotope sind gemäß § 20 NatSchAG M-V gesetzlich geschützt. Diese werden landesweit vom Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie (LUNG) erfasst. In der vorliegenden Biotopypenkarte für den Landschaftsplan Güstrow sind diese Biotope rot umrandet dargestellt. Darüber hinaus gibt es in Güstrow weitere Biotope die in ihrer Ausprägung gesetzlich geschützter Biotopen entsprechen bzw. als "Besonders wertvolle" Biotope zu bezeichnen sind. Einige werden im Folgenden kurz dargestellt.
SGE (Foto) = Naturnaher, nährstoffreicher See (SGE;"Grundloser See") mit ausgeprägten Schwimmblattdecken (SVS) sowie ausgedehnten Schilf- und Rohrkolbenrörichten (VRP und VRT), Seggenriedern (VGB/VGR) und Weidengebüschen (VWN): BWB = besonders wertvolles Biotop (nicht nach § 20 NatSchAG M-V geschützt)
SKW (Foto) = Naturnaher Weiher (SKW) mit einem stark zonierten Verlandungsraum aus Schilfröhrichten (VRP/VRL), Seggenriedern (VGB) und einem standorttypischen Gehölzsaum (VSZ): Geschütztes Biotop gemäß § 20 NatSchAG M-V: Stehende Gewässer mit einer Wasserfläche von max. 1 ha sind einschließlich der Ufervegetation geschützt.
VRP (Foto) = Breiter Schilfsaum (VRP) im Verlandungsbereich des Inselsees:Geschütztes Biotop gemäß § 20 NatSchAG M-V: Röhrichte sind ab einer Fläche von 100 m² oder bei linearer Ausprägung ab 5 m Breite geschützt.
VSZ (Foto) = Entlang eines Grabens ausgeprägter standorttypischer Gehölzsaum(VSZ): Geschütztes Biotop gemäß § 20 NatSchAG M-V: Röhrichte sind ab einer Mindestlänge von 50 m geschützt.
WFR (Foto) = Von Schwarz-Erle und Birke beherrschter Bruchwald (WFR) westlich von Klueß: Geschütztes Biotop gemäß § 20 NatSchAG M-V: Naturnahe Sumpf-, Bruch- und Auenwälder sind ab einer Mindestfläche von 5.000 m² geschützt.
GFM (Foto) = Extensiv genutzte Naßwiese mesotropher Moor- und Sumpfstandorte (GFM; Niederung der Nebel nordwestlich von Klueß): Geschütztes Biotop gemäß § 20 NatSchAG M-V: mesotrophe und eutrophe Moor- und Sumpfstandorte sind ab einer Mindestfläche von 200 m² geschützt.